Datenschutz ist wichtig:

Für Sie als Mensch. Für Ihr Unternehmen.

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Europäische Kommission die Grundrechte zum Schutz personenbezogener Daten aller europäischen Nationalstaaten harmoniert.

Zugleich  wurde auf Nationalebene das Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG n.F.) neu geregelt.

Verantwortlich für die Umsetzung der Rechtsnormen ist der sg. “ Verantwortliche“ , das kann das Unternehmen, der Verein oder eine öffentliche Stelle sein. Der s.g. betriebliche Datenschutzbeauftragte ( BDSG) ist der Berater des Verantwortlichen. Unterstützt vom  internen Sachbearbeiter.

Diese Tätigkeit als  Datenschutzbeauftragter nehme ich war. Sowohl nach der DSGVO als auch nach dem  Recht der evangelischen Kirche. DSG-EKD.

Wir vertreten die Datenschutzbelange des Auftraggebers. Wir arbeiten mit den  Aufsichtsbehörden zusammen.

Ihre Mitarbeiter werden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben regelmässig geschult und unterwiesen. Wir entwickeln Richtlinien und Anweisungen zur betrieblichen Umsetzung des Datenschutzes.  Wir überprüfen die Datenschutzfolgeabschätzung ( DSFA) nach Artikel 35 DSGVO. WIr prüfen die Rechtmässigkeit der Verarbeitung.( Erhebung, Speicherung, Übermittlung, Sperrung, Löschung). Wir überprüfen die Benachrichtigungspflichten der Betroffenen nach  Rücksprache. Wir stellen das Transparenzgebot und die Informationspflichten nach Art. 12 ff DSGVO sicher.

Persönlich vor Ort oder 7/7 per mail und am Telefon. 

Unser Team ist qualifiziert ueber den BVD Berlin und die Initiative Datenschutz Leipzig.

button-anfrage